Erst denken, dann posten!
Das Team Datenschutz der Universität Siegen beantwortete die Frage: „Darf ich alles posten?“
„Darf ich alles posten?“ Diese Frage suggeriert natürlich schon die Antwort: „nein“. Was beim Posten beachtet werden muss, erläuterten in der ersten Veranstaltung der Kinderuni-Frühjahrsstaffel 2023 Sebastian Zimmermann und Christina Schumann vom Team Datenschutz der Uni Siegen den Mädchen und Jungen im Alter zwischen acht und zwölf Jahren. Zum Beginn der Staffel gab es für die rund 200 angemeldeten Kinder im Hörsaalzentrum Unteres Schloss wieder Ausweise, Lanyards, Blöckchen und Stifte. Das Team Datenschutz hatte zudem 200 Exemplare der PIXI-Ausgabe „Was ist Datenschutz? Einfach gut erklärt!“ im Gepäck, die den jungen Studierenden zur Nachlese mit nach Hause gegeben wurden.
Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren. Die IP-Adressen von Geräten sind verfolgbar und sie können auch einzelnen Personen zugeordnet werden. Vorsicht beim Posten ist geboten, handelt es sich um personenbezogene Daten wie Namen, Handynummer, Adresse, Alter, Schule oder um Fotos. Die Datenschutzgesetze schützen die Menschen davor, dass die öffentliche Hand oder Unternehmen die eigenen Daten unrechtmäßig nutzen – vor der eigenen Veröffentlichung und Preisgabe im Internet kann sich jeder nur selbst schützen. Daher ist Aufklärung in diesem Bereich so wichtig. Bilder von Menschen – selbst von Freunden – dürfen nur mit deren Einverständnis gepostet werden. Aber auch mit Erlaubnis sollte man genau hinschauen. Gibt ein Foto Hinweise preis, die den Abgebildeten später einmal unangenehm sein könnten? Tierschutz ist ein hohes Gut und dass Tiere keine Sachen sind, stellt auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klar. Aber klar ist auch: Ein Hund ist keine natürliche Person. Fotos von Hunden dürfen also grundsätzlich gepostet werden. Denn was wäre das Internet ohne Hunde und Katzenfotos? Aber auch in diesen Fällen ist Vorsicht gefragt. Gibt das Bild durch den Hintergrund oder andere Informationen Dinge preis, die von anderen, unbekannten Personen missbraucht werden können?
Wer online mobbt oder beleidigt kann durchaus rechtlich belangt werden. Auch das Urheberrecht setzt Grenzen. Geistiges Eigentum ist geschützt und darf nicht einfach genutzt werden. Christina Schumann: „Manche Dinge sind nicht dazu geeignet, mit der ganzen Welt geteilt zu werden. Man muss immer überlegen, wem man persönliche Daten anvertraut.“ Obwohl Datenschutz in erster Linie Schutz der Personen ist, ist die Datensicherheit ein wichtiger Aspekt. Sebastian Zimmermann: „Bei den Einstellungen von Geräten sollte man sich immer mit den möglichen Sicherheitseinstellungen vertraut machen. Vor allem benötigt man ein gutes Passwort.“ Das sollte am besten mindestens 12 Zeichen umfassen und kann auf der Basis eines einfach zu merkenden Satzes entstehen: Ich gehe seit 2018 in die Schule und besuche die Klasse 5a.“ Passwort: Igs2018idSubdK5a. Eine Überprüfung auf der Seite passwortcheck gibt Auskunft darüber, wie sicher das gewählte Passwort ist. Unser Beispielpasswort kann als sehr sicher gelten: mit den derzeitigen technischen Möglichkeiten benötigen externe Angreifer xxxx Millionen Jahre, um es zu knacken. Steht das Passwort jedoch auf dem Klebezettel unter der Tastatur ist der Angreifer natürlich wesentlich schneller. Daher gilt: Passwörter immer nur verschlüsselt ablegen.
Wenn beim Posten was „Doofes“ passiert ist, so Christina Schumann, sollte man den Eltern oder einem / einer Vertrauten Bescheid sagen. Man kann den Anbieter des sozialen Netzwerks bitten, Inhalte zu löschen. Eine Möglichkeit ist auch, sich an den / die zuständigen Datenschutzbeauftragte(n) der Bundesländer zu wenden.