Gasthörerschaft
Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen und nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind, können als Gasthörerin oder Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mittwochsakademie steht das Gasthörerstudium ohne zusätzliche Kosten offen.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist hierbei nicht erforderlich.
Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet die/der jeweils verantwortliche Hochschullehrerin oder Hochschullehrer. Bitte sezen Sie sich mit diesen vor Anmeldung in Verbindung!
Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Ablauf
Sie können Veranstaltungen in bis zu drei Studiengängen belegen, sofern Plätze darin zur Verfügung stehen. Besprechen Sie dies jedoch bitte vorher mit der/dem jeweiligen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer.
Ordentliche Studierende haben in stark nachgefragten Seminaren, Kurse, Übungen etc. immer Vorrang. Insbesondere Veranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie in der Regel nicht besuchen.
Welche/welcher Hochschullehrerin oder Hochschullehrer für welchen Studiengang zuständig ist, können Sie aus unisono entnehmen. Hier finden Sie auch die Veranstaltungsorte und -zeiten
Gasthörergebühr
Der Beitrag für eine Gasthörerschaft beläuft sich auf 100,00 € pro Semester. Bitte überweisen Sie den Betrag an folgendes Konto:
Kontoinhaber: Universität Siegen – Mittwochsakademie / Gasthörer IBAN: DE37460500010001495951
Verwendungszweck: 4012036200812000 – Gasthörer – Ihr Name - Semester
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mittwochsakademie, die sich zusätzlich als Gasthörer anmelden wollen, müssen keine Gasthörergebühr bezahlen, wenn sie die Zahlung der Gebühr der Mittwochsakademie nachweisen.
Für Inhaberinnen und Inhaber der Alumni-Card der Universität Siegen reduziert sich die Gasthörergebühr auf 90,00 € pro Semester. Sie weisen bitte zusätzlich zu Ihrem Überweisungsbeleg auch eine Kopie ihrer Alumni-Card nach.
Aufnahmeantrag
Ein Antrag auf Gasthörerschaft muss für jedes Semester erneut gestellt werden. Die Frist für das jeweilige Sommersemester endet am 28. Februar, die Frist für das jeweilige Wintersemester am 30. August.
Antrag auf Gasthörerschaft (mit Erläuterungen)
ENROLLMENT FOR SPECIAL AUDITORS in English
Senden Sie den Antrag auf Gasthörerschaft mit dem Beleg der Überweisung bitte an folgende E-Mail-Adresse:
karin.gipperich@uni-siegen.de
Sobald der Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist und Sie den Beitrag eingezahlt haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung darüber, dass Sie Gasthörer an unserer Hochschule sind.
Weitere wichtige Hinweise:
- Sie erhalten kein Semesterticket/NRW-Ticket und keinen Studierendenausweis
- Durch eine Gasthörerschaft erhalten Sie auch keine Vergünstigungen für Kino, Museen, Schwimmbäder u.s.w.
- Gasthörer sind nicht berechtigt, eine Prüfung abzulegen.
- Erbrachte Leistungen (durch Übungen u.s.w.) werden Ihnen für ein eventuelles Studium nicht anerkannt.
- Die Teilnahme am Hochschulsport ist für Gasthörer grundsätzlich nicht möglich, da kein Versicherungsschutz durch die Universität Siegen gegeben ist. In Ausnahmenfällen besteht jedoch die Möglichkeit der Teilnahme, wenn Sie eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen. Weitere Informationen, auch zu den Angeboten, erhalten Sie auf der Homepage der Betriebseinheit Sport oder bei Frau Ragaller, Tel: 0271-740-4540.